AGB

Status: April 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Breuer Handels- und Service GmbH „Abriss-Breuer.de“

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen im Rahmen einer Baufeldräumung der Breuer Handels- und Service GmbH „Abriss-Breuer.de“, v. d. d. Geschäftsführer Bertram Breuer & Olesja Breuer, Herweghstraße 10a, 12623 Berlin (im Folgenden: „B.B“), und ihren Kunden.

2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn B.B ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

3. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. B.B schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet B.B die Zahlung der Vergütung.

4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsumfang und Ausführung des Auftrags

1. Die Darstellungen und Werbungen der Leistungen von B.B auf Webseiten, Social-Media-Kanälen, Broschüren oder in anderen Werbeanzeigen stellen keine verbindlichen Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt grundsätzlich nur mittels Erklärungen in Schrift- oder Textform zustande.

2. Der Leistungsumfang wird durch das Angebot der B.B und die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, z. B. per E-Mail oder einem etwaig abgeschlossenen Vertrag, bestimmt. Der Auftrag wird von B.B nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.

3. B.B behält sich vor, ihr übertragene Aufgaben auch von sachverständigen Dritten ausführen zu lassen. Die Ablehnung eines Dritten durch den Kunden ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig.

4. Aufgaben können bei entsprechendem Kundenwunsch durch B.B auch in Zusammenarbeit mit von dem Kunden beauftragten Dritten durchgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall B.B ausschließlich für eigene Leistung haftet und nicht für die der von dem Kunden beauftragten Dritten oder der Leistung des Kunden selbst.

§ 3 Leistungsfrist und Leistungstermine

1. Eine Frist beginnt – bzw. ein Termin wird erst verbindlich – mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Die Leistungsfrist verlängert sich oder ein Leistungstermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der B.B liegen, z. B. bei höherer Gewalt oder Betriebsstörungen – insbesondere bei fehlendem Personal aufgrund behördlicher Anordnungen (Quarantäne) – soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Subunternehmern eintreten. Die Leistungsfrist verlängert sich oder ein Leistungstermin verschiebt sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Solche Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt.

3. Für Leistungsverzögerungen aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Kunden kann B.B nicht haftbar gemacht werden.

§ 4 Leistungsumfang und Vergütung

1. Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch das Angebot und die Auftragsbestätigung bestimmt. Ggf. anfallende Nebenkosten (z. B. Kosten für Bauschutt-, Grünschnitt oder andere Abfallbeseitigung) sind im Angebot enthalten.

2. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen B.B durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, erhält der Kunde vorab eine entsprechende Kostenaufstellung, die von ihm freizugeben ist.

3. Die Durchführung der Leistungen erfolgt im Rahmen der geltenden Gesetze und Auflagen. Ggf. einzuholende Genehmigungen und Zustimmungen sind von dem Kunden selbst einzuholen, insoweit hierzu keine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1. B.B hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung. 50 % der vereinbarten Vergütung sind nach Vertragsschluss vorab zu entrichten und die weiteren 50 % nach Abschluss der Leistungen.

2. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, kommt er automatisch in Verzug, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.

3. Verzugszinsen werden bei Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten und bei Unternehmern mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4. Bei Zahlungsverzug kann B.B die Leistung nach Fristsetzung verweigern, was nicht zum Fortfall der Zahlungsverpflichtung führt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde unterstützt B.B bei der Projekterfüllung, insbesondere durch Bereitstellung notwendiger Informationen und Genehmigungen.

2. Der Kunde hat die Zufahrt sowie den Zugang zum Grundstück für notwendige Fahrzeuge und Maschinen zu gewährleisten.

3. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, können Fristen verlängert oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 7 Abnahme der Leistung

1. Der Kunde kann die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die Leistungserbringung abnehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt.

2. Nach Abnahme der Leistung sind alle Gewährleistungsansprüche für erkennbare Mängel ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung, Haftung

1. Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei Unternehmer diese nur innerhalb von 12 Monaten geltend machen können.

2. B.B haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 9 Schadensersatz

1. Falls Fehler in Unterlagen des Kunden zu zusätzlichen Arbeiten führen, muss der Kunde die dabei entstehenden Kosten tragen.

2. Unberechtigter Rücktritt des Kunden führt zu einer Schadensersatzpflicht in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung.

§ 10 Datenschutz

1. Die Vertragsparteien erheben personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung und dürfen diese zur Eigenwerbung nutzen.

2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn gesetzlich erforderlich oder zur Vertragserfüllung notwendig.

§ 11 Änderung der AGB

1. B.B kann die AGB ändern. Die neuen Bedingungen gelten, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen widerspricht.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Hauptsitz von B.B.

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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